BZF I, BZFII & AZF FunksprechzeugnisRichtiger Sprechfunk will gelernt sein...
BZF II Beschränkt gültiges SprechfunkzeugnisDas BZF II berechtigt Sie zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache. Nur zu empfehlen, wenn ausschließlich innerhalb der Grenzen von Deutschland geflogen werden soll. BZF I Beschränkt gültiges SprechfunkzeugnisDas BFZ I ist eine Erweiterung des BZFII und berechtigt Sie zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Empfohlene Berechtigung für Flüge im In- und Ausland. AZF Allgemeines SprechfunkzeugnisDas AZF gilt ohne Beschränkung, also für Flüge nach Sichtflugregeln und nach Instrumentenflugregeln, in deutscher und englischer Sprache. Erforderliche Berechtigung für eine weiterführende Ausbildung zum Berufs-,Verkehrspiloten und für den Instrumentenflug. In unseren Lehrgängen werden Sie umfassend auf die Prüfung zum Funksprechzeugnis vorbereitet. Die Ausbildung kann per Fernunterricht bzw. mit unseren erfahrenen Fluglehrern durchgeführt werden. Nach Abschluß des jeweiligen Lehrgangs ist eine Flugfunkprüfung vor der zuständigen Prüfungsbehörde abzulegen. Die Bewerber müssen beim Erwerb des BZF I, BZF II mindestens 15 Jahre und beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzung für den Erwerb eines AZF ist der Besitz eines BZF I oder BZF II.
Informationen unter: 040-34 43 08 |