KONTROLLIERTER SICHTFLUG (CVFR) CONTROLLED VISUAL FLIGHT RULES
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Die CVFR-Berechtigung ist notwendig zur Durchführung von Flügen im kontrollierten Luftraum Charlie. Ab einer Flughöhe von 10.000 Fuß ist der Besitz des BZFI oder AZF notwendig. Die CVFR-Berechtigung ist ebenfalls Grundlage für die Umschreibung einer alten PPL-A oder B Lizenz in eine neue PPL-A JAR FCL. Bei der Ausbildung zum Privatpiloten nach JAR FCL ist diese Berechtigung enthalten.
Voraussetzung:
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Prüfung:
Je nach gewählten Ausbildungsflugzeug und Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen liegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 2.300 und 2.800 EUR. Landegebühren und Flugsicherungsgebühren werden gesondert berechnet. In einem Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für Ihre Ausbildung.
NACHTFLUGBERECHTIGUNG (NVFR) NIGHT VISUAL FLIGHT RULES
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Sie möchten die Faszination des Fliegens auch bei Nacht kennenlernen?
Voraussetzungen:
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Prüfung:
Neben den Kosten für Flugzeug und Fluglehrer kommen noch Gebühren für die Landebahnbeleuchtung und den Flugleiter hinzu. Die Kosten inklusive Flugzeug, Fluglehrer, Landegebühr sowie Nachtabfertigung belaufen sich auf ca. 1.500,- EUR. *Die NVFR-Berechtigung ist Voraussetzung für die Instrumentenflugausbildung sowie für den CPL(A). Informationen unter: 040-34 43 08 |