Ausbildungskonzept
AUSBILDUNG ZUM PRIVATPILOTEN PPL(A)
Mit der Lizenz PPL(A) können Sie zwei- bis siebensitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen. Die damit erworbene Klassenberechtigung ist für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk bis 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht gültig. Die Lizenz kann um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden.
Voraussetzungen:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical - Klasse II)
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung bei der Luftsicherheitsbehörde
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Sofortmaßnahme am Unfallort
- keine Vorstrafen bzw. keine schwebenden Strafverfahren
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Der Theorieunterricht wird bei uns im Fernkursmit begleitet mit Nahunterricht und Seminaren absolviert.
Schulungsfächer:
1. Luftrecht
2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
3. Flugleistung und Flugplanung
4. Menschliches Leistungsvermögen
5. Meteorologie
6. Navigation
7. Betriebliche Verfahren
8. Aerodynamik
9. Funksprechzeugnis (BZF I oder II)
BZF II – für Flüge innerhalb Deutschlands
umfasst alle Funkverfahren auf Deutsch für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR)
BZF I – Erweiterung des BZF II
umfasst alle Funksprechgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR-Flug
(für Flüge im Luftraum C - bei Nacht sowie im Ausland sollte man BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern besser verfolgen zu können)
Das Funksprechzeugnis kann Online während der Flugausbildung erworben werden. Somit können Sie bequem von zu Hause – Live und in Echtzeit mit dem Controller/Fluglehrer lernen!
PRAKTISCHE FLUGAUSBILDUNG
Parallel zum Theorieunterricht können Sie mit Ihrer praktischen Flugausbildung beginnen. Die Ausbildung findet am Flugplatz Uetersen oder auf Wunsch am Airport Hamburg statt. Selbstverständlich kann die Ausbildung an beiden Plätzen erfolgen. Wir richten uns ganz nach Ihren Wünschen!
Unsere Fluglehrer:
1. Stefan Hinners
2. Oliver Eggers
3. Fritz Hagemann
4. Hartmut Hitgen
5. Björn Trenschel
6. Claus Cordes
7. Christof Rautmann
8. Jenny Friedrich
Ausbildungsflugzeuge:
Cessna 172 TDI D-EGFF
Cessna 172 TDI D-EGXC
Cessna 172 D-EDLB
Breezer B600 D-MMXC
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden.
A. Vermittlung Erster Fertigkeiten u.a.
Bodeneinweisung
Flugeinweisung
Platzrunden
Starten/Landen
Steig-/Sinkflug
Verhalten in besonderen Fällen und Notsituationen
Beendigung des Fluges
Abstellen des Flugzeuges nach dem Flug
Nach und nach erhalten Sie immer mehr Erfahrung und Sie können schon mit außergewöhnlichen Situationen umgehen.
B. Vermittlung erweiterte Kenntnisse u.a.
Erster Soloflug
Schleppgas Landung
Landen ohne Klappen
Funknavigation
Flugstunden über Land mit Einweisung
Höhenflug über 6.500 ft
Starten und Landen auf fremden Plätzen
Navigationsdreiecksflug 270 km mit Lehrer und Solo
PRÜFUNG
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung.
Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum kurz nach dem ersten Alleinflug bei der Luftfahrtbehörde in Hamburg abgelegt.
Am Ende der Flugausbildung findet die praktische Prüfung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer, ca. 1-2 Stunden, auf dem in der Ausbildung verwendeten Flugzeugmuster.