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Was benötige ich für meine Ausbildung?

Luftfahrzeugführerschein für PPL (A) / LAPL (A) / UL

1. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Dieses muss eigentlich erst vor dem 1. Alleinflug vorliegen. Man ist aber gut beraten, es vor Beginn der Ausbildung einzuholen. Es ist zwar extrem selten, dass man meint, man sei gesund und der Fliegerarzt entdeckt dann doch einen Ausschlussfaktor, es wäre aber ja extrem schade, wenn man das erst in der Mitte der Ausbildung feststellt.

Welches Tauglichkeitszeugnis benötige ich?

  • Für PPL: Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 von einem Facharzt für Flugmedizin und Augenarzt erforderlich.

    Fluguntauglich machen Erkrankungen, die die Gefahr bergen, dass der Pilot nicht zu jeder Zeit präsent ist und in der Lage, das Flugzeug zu führen. Beispiel: Epilepsie. Aber selbst eine Herzerkrankung, wenn sie positiv behandelt werden konnte, z.B. durch das Setzen von Stents, führt nicht zur Untauglichkeit.

    Auch eine Fehlsichtigkeit ist mittlerweile unproblematisch, solange ein ausreichendes Sehvermögen mit korrigierender Sehhilfe erreicht wird. Auch Rot-
    Grünschwäche ist kein Problem mehr.

  • Für LAPL: Tauglichkeitszeugnis LAPL erforderlich

    Noch einfacher ist die Tauglichkeit LAPL. Hier gelten keine festen Grenzwerte mehr, sondern nur die Regelung, dass nach anerkannter Fliegerärztlicher Praxis untersucht werden soll.

  • Für UL: Tauglichkeitszeugnis LAPL erforderlich

(Es empfiehlt sichbei der Erstuntersuchung der Besuch bei einem Fliegerarzt Klasse 1, weil dieser, wenn ein med. Problem vorliegt, die Möglichkeit einer weitergehenden Untersuchung mit anschließender Tauglichkeitsentscheidung hat.)

Arzt

Anschrift

Telefon

Dr. med. B. Luhn

Lerchenfeldt 14, 22081 Hamburg

Tel.: 040 - 22 71 800

Dr. med. T. Niecke

Ballindamm 9, 20095 Hamburg

Tel.: 040 - 43 02 662

Dr. med. F. Rosenmüller
(Augenarzt)

Lesserstraße 180, 22049 Hamburg
(Bundeswehrkrankenhaus)

Tel: 040 - 69 47 0

Dr. med. A. Meinke
(Augenarzt)
Walddörferstraße 203, 22047 Hamburg

Tel: 040 - 27 87 33 00

Was benötigen wir noch?

Die weiteren Unterlagen bearbeiten wir ganz einfach bei uns in der Verwaltung der Flugschule.
Macht einfach einen Termin aus und komm in die Drehbahn 9, Hamburg (gegenüber der Staatsoper) und wir füllen dann die Dokumente aus bzw. fertigen die notwendigen Kopien.

2. Farbige, gut leserliche Kopie vom Personalausweis - beidseitig (o. ggf. Foto)

3. Auszug Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
(Antrag machen wir zusammen) (nicht notwendig für UL)

Oder Antragsformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie vom Personalausweis versenden.
Antragsformular erhalten Sie von uns: Nach ca. 10 Tagen erhalten Sie Ihren Auszug per Post, eine Kopie des Auszuges überreichen Sie uns einfach zur Einreichung bei der Behörde.

4. Zuverlässigkeitsüberprüfung (nicht notwendig für UL)
Den Vordruck erhalten Sie von uns bei der Anmeldung

5. Erklärung über Straffreiheit (nicht notwendig für UL)
Den Vordruck erhalten Sie von uns bei der Anmeldung