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LAPL-und PPL Ausbildung für UL Scheininhaber

Mit Änderung der VO (EU) 1178/2011 durch die VO (EU) 2024/2076 gibt es für Inhaber der Lizenz für Luftsportgeräte endlich die Möglichkeit, Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen auf den Erwerb der LAPL/PPL-Ausbildung anrechnen zu lassen.

Sie haben die UL-Lizenz (Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer / Sport Pilot Licence) vom DAeC oder DULF?

Dann gibt es jetzt mit uns einen Weg zum PPL, der Privatpilotenlizenz:

Nach der neuen gesetzlichen Grundlage können Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen auf den Erwerb der LAPL- Lizenz angerechnet werden. (Das geht im ersten Schritt nur für die LAPL-Lizenz, man muss also erst die LAPL erwerben und dann im zweiten Schritt die Umschulung zum PPL durchführen).

Folgende Anrechnung ist möglich:

  1. Maximal dürfen die Flugstunden angerechnet werden, die als PIC geflogen worden sind
  2. Es dürfen auf die 30 Stunden Flugausbildung für LAPL max. 15 Flugstunden angerechnet werden

Wenn Sie sich für eine Ausbildung bei interessieren, führen wir mit Ihnen einen „Pre-Entry-Flight“ durch, d. h. unser Ausbildungsleiter schätzt ihre fliegerische Kompetenz ein und kann Ihnen dann sagen, wie viel Kredit sie auf die Flugstunden angerechnet bekommen können.

Wenn man sich auf dem UL schon sicher fühlt, schon Überlandflüge durchgeführt hat., dann hat man gute Chancen, dass die eigene fliegerische Kompetenz so ist, dass die vollen 15 Stunden Kredit anerkannt werden können.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Probeflug.