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Umschulungen / Weiterbildung

1. Umschulung von LAPL (A) auf PPL (A)

Sie haben eine LAPL (A) und wollen gerne das Upgrade auf den PPL (A) durchführen? Kommen Sie zu uns. Folgendes müssen sie absolvieren:

1. Nach Erteilung des LAPL (A) müssen mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert worden sein.
2. Von diesen 15 Stunden müssen mindestens 10 Stunden Flugausbildung nach einem genehmigten Ausbildungslehrgang in einer ATO absolviert werden
3. in diesem Lehrgang müssen mindestens 4 Stunden überwachter Alleinflug durchgeführt worden sein
4. davon müssen mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens 270 km Länge und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt werden.
5. Eine theoretische Prüfung entfällt
6. es werden aber mündlich im Rahmen des Prüfungsfluges theoretische Kenntnisse abgefragt
7. nach Absolvieren der praktischen Ausbildung Prüfungsflug mit einem von der Behörde bestimmten Flugprüfer.

Kosten:
mind. 10 Schulstunden = 2.976,00 €
+ 1 Prüfungsflug
+ Landungen

2. Umschulung vom LAPL (A) oder PPL (A) auf die UL bzw. Leichtflugzeuglizenz bzw. Lizenz für Luftsportgeräteführer

1. Einweisung auf das Ultraleichtflugzeug, erfliegen sämtlicher Flugzustände. Umfang je nach Flugerfahrung des Bewerbers zwischen 2-5 Flugstunden
2. Prüfungs- / Checkflug mit einem selbst gewählten Flugprüfer. Dauer: 1 Stunde und danach 3 Alleinstarts und/Landungen
3. Ausstellung der Lizenz durch den DAeC

Kosten:
Bei 3 Flugstunden = 639,00 €
1 Prüfungsflug = 289,00 €
+ Landungen

3. Umschulung von der UL / Leichtflugzeuglizenz / Lizenz für Luftsportgeräteführer auf LAPL (A) oder PPL (A)

Leider werden UL-Stunden nicht auf die PPL/LAPL Ausbildung angerechnet. Sie erhalten bei uns aber einen Sonderpreis. Sprechen Sie uns an!

4. Nachtflugberechtigung

Der Nachtflug ist ein fantastisches Erlebnis.

Wir fliegen von Itzehoe aus mit Ihnen die Nachtflugausbildung. Dieses ist nicht nur eine unglaubliche Flugerfahrung, es bringt sie auch in pflegerischer Hinsicht weiter, weil die Landung bei Nacht eine perfekte Landetechnik erfordert. Auch die Navigation bei Nacht ist noch einmal eine Herausforderung. Unsere Fluglehrer Oli freut sich auf Sie.

Voraussetzung:

Theoretischer Unterricht, mindestens fünf Flugstunden bei Nacht, davon mindestens drei Flugstunden mit einem Fluglehrer, davon mindestens 1 Stunde über Land-Navigation mit mindestens einem über Landflucht mit Fluglehrer von mindestens 50 KM und fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.

Für Inhaber vom LAPL ist zusätzlich gefordert, dass sie die Ausbildung in der Navigation nach Instrumenten absolvieren müssen, die im Rahmen der PPL Schulung durchgeführt wird

Kosten:
Grundgebühr und Theoretische Ausbildung: 199 €
5 Flugstunden bei Nacht

5. Klassenberechtigung SEP

Sie sind Inhaber eines ATPL -Lizenz und einer Musterberechtigung für einen Airbus, wollen aber endlich mal wieder ein richtiges Flugzeug fliegen? Dann erwerben Sie bei uns die Klassenberechtigung für Single Engine Piston (SEP).

Das Gleiche gilt natürlich, wenn ihre Part-FCL Lizenz, die Jahr zwischenzeitlich unbegrenzt gültig ist keine gültige Klassenberechtigung mehr beinhaltet, weil sie länger nicht geflogen sind.

Wir Schulen mit Ihnen wieder auf eine Klassenberechtigung für einmotorige Landfahrzeuge bis 2 t, Kolben getrieben.

Der Umfang der Schulung wird von unserem Ausbildungsleiter im Gespräch mit Ihnen festgelegt.

Der Schulungsumfang hängt davon ab, wie lange die Klassenberechtigung aufgelaufen ist, welche Flugerfahrung sie haben, welche Flugerfahrung sie in letzter Zeit verflogen haben und natürlich von ihren persönlichen Fähigkeiten.

Regelmäßig ist aber die Klassenberechtigung innerhalb weniger Flugstunden wiederzuerlangen.